AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung

§ 1 Geltungsbestimmung
1. Alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von MPAS erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB. Diese sind auch für Folgegeschäfte bindend, auch ohne nochmaligen Hinweis oder Bezug.
2. Die Geschäftsbedingungen behandeln die Vermietung von Equipment von MPAS, sowie von durch MPAS für den Auftraggeber angemietetes Equipment zur technischen Inszenierung von Veranstaltungen, insbesondere Beschallungs-, Beleuchtungs-, Projektions- und Bühnentechnik.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
1. MPAS stellt im Auftrag und Wunsch des Mieters Mietgegenstände zur Verfügung, die in einer Artikel- und Leistungsübersicht mit Preisen und für einen bestimmten Ort / eine bestimmte Veranstaltung ausgewiesen sind.
2. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters, Gleiches gilt für Zusicherung von Eigenschaften.
3. Angebote werden unter Vorbehalt erstellt, eine Änderung in der Artikel- und Konstruktionsauswahl behält sich MPAS vor, wenn diese dem Zwecke und Anforderungen genügen.

§ 3 Verträge
1. Verträge zwischen Mieter und Vermieter sind Mietverträge, Rechte Dritter berühren die nachfolgenden Bestimmungen und besonderen Vereinbarungen nicht. Forderungsansprüche an den Mieter sind ebenso von Ansprüchen Dritter frei.
2. Der Mieter bekommt aufgrund von einem, durch Ihn oder einen Erfüllungsgehilfen bestätigten Angebotes eine Auftragsbestätigung. Diese kann auch als Mietlieferschein ausgefertigt sein. Darin enthalten sind die von ihm bestellten Artikel und Leistungen.
3. Ohne eine Auftragsbestätigung / Mietlieferschein von MPAS an den Mieter besteht für MPAS keinerlei Verpflichtung zur Erfüllung.
4. Die in gesonderten Mietverträgen enthaltenen Paragraphen sind bindend.

§ 4 Umgang mit der Mietsache - Pflichten des Mieters
1. Die im Angebot / Mietauftragsbestätigung / Mietlieferschein enthaltene Nutzungsdauer ist bindend und zwingend ein zu halten. Eventuelle Abweichungen sind nur mit dem Einverständnis des Vermieters zulässig. Zwischenvermietung an Dritte ist nur mit dem Einverständnis von MPAS zulässig.
2. Wird der Rückgabetermin ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht eingehalten, wird automatisch der Folgetag berechnet. Ebenso können durch verzögerte Rückgabe verursachte Folgeschäden geltend gemacht werden.
3. Dem Mieter wird für die Dauer der vereinbarten Nutzung Equipment in voll funktionsfähigem, optisch und technisch einwandfreien, sauberem Zustand überlassen. Der Mieter muß während der Mietzeit die Mietsache Vertrags- und bestimmungsgemäß benutzen und anwenden. Bei Rückgabe ist der Zustand, wie bei Übernahme. Wertminderungen durch unsachgemäßen Gebrauch und /oder Verschmutzungen und deren Beseitigung gehen zu Lasten des Mieters.

§ 5 Haftung
1. Der Mieter übernimmt in vollem Umfang die Haftung für das entliehene Equipment bei Verlust, Diebstahl, Unterschlagung, Transport- und Nutzungsschäden, mutwilliger Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung durch Dritte und höhere Gewalt (Feuer-, Wasser-, Sturmschäden).
2. Hierbei ist der Wiederbeschaffungswert Ausgangsbasis zur Regulierung, nicht der Zeitwert oder Buchwert.
3. Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch Kopplung der gemieteten Technik mit Fremdgeräten entstanden sind.
4. Als Haftungszeitraum wird der Zeitraum zwischen Abholung und Rückgabe der gemieteten Geräte bestimmt.
5. MPAS ist für die Erbringung der Mietsache im vereinbarten Mietzeitraum gegenüber dem Mieter für Schäden und Verluste haftbar, sofern diese auf fahrlässiges und eigenes grob fahrlässiges Verhalten von MPAS oder Erfüllungsgehilfen von MPAS zurückzuführen sind. MPAS ist hier zur lastenfreien Reparatur oder bei Unverhältnismäßigkeit zur Ersatzbeschaffung berechtigt.
6. Darüber hinaus reichende Ansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz, ausgeschlossen.
7. Wird bei der Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen keine Einigung zwischen den Vertragsparteien erzielt, kann ein unabhängiger Sachverständiger bestellt werden.
Die Kosten für werden in diesem Fall den Ersatzansprüchen zugerechnet.

§ 6 Zahlungsweise
1. Folgende Zahlungsweisen werden angeboten: Vorkasse, Anzahlung, Barzahlung bei der Rückgabe und Überweisung. Alle benannten Preise sind Nettopreise in EURO, zzgl. der jew. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlungsverzug beginnt 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Zahlungseingang.
Bei Verzug werden dem Mieter Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen, mind. 4 % über dem Diskontsatz der dt. Bundesbank belastet.
Bei vereinbarter Vorkasse / Anzahlung beginnt der Verzug sofort nach Nichteinhalten des im Angebot benannten Datums. Im Verzugsfall ist MPAS nicht verpflichtet, weiterhin Leistungen zu erbringen, die für eine Veranstaltung von Belang sind. MPAS ist ebenfalls berechtigt, geliefertes Equipment wieder vom Veranstaltungsort zu entfernen, ohne daß sich an den Forderungen an den Mieter etwas ändert. Der Mieter ist weiterhin im Verzug.

§ 7 Ausfall von Veranstaltungen
1. Bei Ausfall von Veranstaltungen nach Auftragserteilung, berechnen wir den entstandenen Aufwand wie folgt:
Zeitraum bis 30 Tage vorher nach Vertragsbedingungen, im Zweifelsfall 35% der Angebotssumme
bis 14 Tage vorher nach Vertragsbedingungen, im Zweifelsfall 60% der Angebotssumme
bis 3 Tage vorher nach Vertragsbedingungen, im Zweifelsfall 85% der Angebotssumme
ab 2 Tage vor dem Veranstaltungstag, nach Vertragsbedingungen, im Zweifelsfall 100 % der Angebotssumme
2. Ausgenommen sind Sonderanfertigungen oder Warenlieferungen, die für die ausgefallene Veranstaltung extra angefertigt und bereits hergestellt worden sind. Die Kosten für Planung und Herstellung gehen 100% zu Lasten des Mieters.

§ 8 Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
1. Der Gerichtsstand ist Meißen.
2. Sollten 1 oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, ist die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird hierbei durch eine wirksame ersetzt, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck am meisten entspricht und soweit wie möglich verwirklicht.

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